Fotografieren verboten!

Die Gerichtszeichnung

Ausstellung zur 200-Jahr-Feier des Oberlandesgerichts Hamm

Im Jahr 1820 ordnete der Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. an, das in Kleve angesiedelte Oberlandesgericht nach Hamm zu verlegen.

2020 jährte sich das Ereignis zum zweihundertsten Mal. 

Fotografieren verboten!

Das Gustav-Lübcke-Museum zeigt anlässlich des Jubiläums eine in Kooperation mit dem Oberlandesgericht organisierte Ausstellung zu einem bislang kaum beachteten Thema: die Gerichtszeichnung.

Bedingt durch das Verbot der Medienberichterstattung aus deutschen Gerichtssälen entstehen bis heute gezeichnete Bilder, die Prozesse nicht nur dokumentieren, sondern die interessierte Öffentlichkeit an den Verhandlungen regelrecht teilnehmen lassen. Auftraggeberinnen für die zumeist kolorierten Zeichnungen sind TV-Anstalten und Zeitungen.

Die durch Künstlerhand entstandenen Werke schließen eine Lücke in der medialen Berichterstattung. In der Ausstellung werden Zeichnungen zu verschiedenen prominenten Prozessen, die uns auch heute noch in Erinnerung sind, präsentiert.

Im Mittelpunkt der Schau stehen die Bilder unterschiedlicher Künstlerinnen und Künstler, die während des sogenannten Kachelmann-Prozesses entstanden sind. Die Verhandlungen, in denen Vergewaltigungsvorwürfe gegen den prominenten Wettermoderator Jörg Kachelmann erhoben wurden, riefen ein extrem großes Medieninteresse hervor.

Neben Blättern von den Gerichtszeichnern Martin Burkhardt, Yann Ubbelohde und Stefan Bachmann wird in der Schau eine interaktive Arbeit des Künstlers Bo Soremsky gezeigt, die den Fortlauf des Prozesses in verschiedenen Bildern dokumentiert. 
Doch auch andere Verhandlungen, die der Öffentlichkeit noch gegenwärtig sind, können entlang verschiedener Blätter in der Ausstellung nachempfunden werden. So etwa die Prozesse im Fall Harry Wörz, die Verhandlungen rund um das Gladbecker Geiseldrama oder auch die sogenannten Dutroux-Prozesse, in denen die wohl grausamsten Verbrechen der belgischen Kriminalgeschichte verhandelt wurden. Die Kölner Künstlerin Cony Theis hielt in ihren bemerkenswerten Zeichnungen die Eindrücke aus dem Gerichtssaal fest. Sie verarbeitete das Erlebte und Gesehene in einer freien künstlerischen Arbeit, dem Mobile „Justitia“. In diesem beeindruckenden Werk stehen sich Bilder von Opfern und Tätern gegenüber. 

Alle Arbeiten, die in der Schau zu sehen sind, transportieren die besondere Stimmung der Gerichtsverhandlungen und lassen uns – auch lange Zeit nach den Prozessen – die besondere Atmosphäre spüren. Die künstlerische Einzigartigkeit von Gerichtszeichnungen, die stets in einem vorgegebenen zeitlichen Rahmen und in angespannter Atmosphäre entstehen, ist in der Ausstellung erlebbar.

Kurator: Dr. Ulf Sölter

Martin Burkhardt, Wörz Prozess, Publikum und Journalisten im Gerichtssaal, Foto: ©  Martin Burkhardt

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